Unsere Lager, Hallen und Garagen sind für Privatpersonen, die einfach mehr Platz benötigen und Unternehmer und Handwerker mit Wachstumsbedarf.
Typ 1 hat 30 m², nutzbare Länge von 8,91 m (9,06 m Aussenmaß) und 3,35 m nutzbare Breite (3,50 m Aussenmaß) mit 4,00 m Durchfahrtshöhe und 3,00 m Durchfahrsbreite
Typ 3 hat 30,3 m² und nutzbare Länge von 9,05 m (9,20 m Aussenmaß) und 3,35 m nutzbare Breite (3,50 m Aussenmaß) mit 4,00 m Durchfahrtshöhe und 3,00 m Durchfahrsbreite
Die XL-Garage hat 53 m² u. eine nutzbare Länge von 15,82 m (16,12 m Aussenmaß) und 3,35 m nutzbare Breite (3,50 m Aussenmaß) mit 4,00 m Durchfahrtshöhe u. 3,00 m Durchfahrtsbreite. Ein-/Ausfahrt ist beidseitig möglich.
Wir bieten sichere Stellplätze für Ihre Lieblinge egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Sportwagen.
-Abgeschlossenen Tiefgaragenraum
-Regelmäßige Kontrolle von Batterie, Reifendruck
-Ladungserhaltung der Batterie
110 m² Werkhalle mit 3,4 m x 4 m Sektionaltor und separater Eingangstür mit Wassersanschluss und Waschbecken, 32 m² großes Büro im OG mit WC, Waschbecken, Heizung, Klimaanlage, Strom-, Kalt-, Warmwasser- und Küchenanschlüsse. Für viel Licht sorgen zwei große Fenster und ein weiteres Fenster gewährt Durchblick zur Halle.
52 m² großes Lager und 52 m² Büroebene mit separatem Zugang und WC, Waschbecken, Heizung, Klimaanlage, Kalt- & Warmwasser- und Küchenanschlüsse. Viel natürliches Licht durch 2 große Fenster. Das Büro ist mit Vinylboden ausgestattet und weiß gestrichen fertig zum Loslegen.
48 m² (4×12 m) bzw. 96 m² Stellplatz (8×12 m) unter Container-Überdachung z. Bsp. für LKW, Anhänger und Wohnmobile. Optional mit Rück- und Frontwand aus feuersicherem und starkem PVC-Material. Die Wände bieten zusätzlichen Schutz vor Wind und Wetter und die Frontwand ist zudem mit einem Easy-Up Eingang versehen, der sich dank einer Zugvorrichtung leicht öffnen lässt.
Die Mindestlaufzeit für Garagen ist 6 Monate.
Die Kündigungsfrist ist 8 Wochen. Für Container und Container-Stellplätze 1 Monat.
Unsere Garagen und Lagerräume sind trocken und so konstruiert, dass ein optimaler Luftaustausch gewährleistet ist.
Nein, das ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht möglich.
Bei 1garage.de ist die Nutzung als „Garage“ und was man darunter versteht, natürlich erlaubt, gleich ob privat od. gewerblich angemietet. Weder müssen Sie den Tank leer machen noch die Batterie ausbauen!
Bei dem bundesweiten Anbieter „Storage24“ zum Beispiel versteht man unter einem „Lager“ lediglich die „Lagerung von Gegenständen“ und für „Abstellen“ von Fahrzeugen wird verlangt, dass Fahrzeuge nur ohne Tankinhalt u. deren Batterie ausgebaut worden ist, eingestellt werden.
Bei privater Nutzung sind die angegebenen Preise Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer (zzgl. Betriebskostenpauschale und tatsächlichem Stromverbrauch). Bei gewerblicher Nutzung verstehen sich die angegebenen Preise zzgl. 19% MwSt und Betriebskostenpauschale und Strom.
Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Strom. Für Strom verlangen wir keine Pauschale, sondern rechnen den tatsächlichen Verbrauch über Ihren einen eigenen Zähler zum Selbstkostenpreis ab.
Die Betriebskosten sind in §2 Betriebskostenverordnung – BetrKV definiert. Zur Vereinfachung setzen wir eine Pauschale von 14% an.
Das wissen wir auch nicht und bei uns gibt es das auch nicht. Wir wüssten nicht, was bei der digitalen Unterzeichnung eines PDFs 100€ Aufwand verursachen soll.
Wir verlangen keine „Umbaupauschale“ für den Fall, dass Sie eine XL- od. Doppelgarage mieten.
Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten.
Wenn Sie einen Mietvertrag abschließen mit einer Abrechnungsperiode von 4 Wochen „verlieren“ Sie (bis auf den Februar) jeden Monat ein paar Tage. Auf auf das Jahr gesehen, läppert sich das (11 Monate x 2-3 Tage), also 13 Überweisungen pro Jahr und damit ein höherer Mietzins. Denn 4 Wochen sind exakt 28 Tage und nicht 1 Monat. Unser Abrechnungszeitraum ist pro Monat. Also 12 Überweisungen pro Jahr – wer hätte etwas anderes erwartet.
Nein, bei uns erhöht sich der Mietzins nicht automatisch! Selbst wenn Sie unsere AGB und das Kleingedruckte lesen, werden Sie einen Passus wie den folgenden – nicht – finden: „Nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres erhöht sich die jährliche Nettokaltmiete um 3% der jeweils vorausgegangenen Nettokaltmiete.“ Wir halten derartige Klauseln gut versteckt in den AGB überdies für unwirksam, da sie völlig überraschend sind.
Wir unterbreiten Ihnen das passende Angebot.
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